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Familienheim,200-qm-Begrenzung,§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

Folgender Sachverhalt: Sohn erbt von Mutter diverse Grundstücke, u.a. das Wohnhaus der Mutter, in das der Sohn dann nach dem Tod einzieht, so dass die Steuerbefreiung für das Familienwohnheim greift. Von der Wohnfläche her begünstigt sind ja „nur“ 200 qm. Wie verhält sich das beim zugehörigen Grundstück? Gibt es hier auch eine Beschränkung? In unserem Fall sind es nämlich 2.500 qm zugehöriger Grund. Fällt das komplette Grundstück unter die Steuerbefreiung?
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