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Steuerpflicht,Berufsunfähigkeitsrente,Sterbegeld,Urlaubsabgeltung

Sachverhalt: A ist am 10.09.2021 verstorben. Sein Bruder B ist Alleinerbe. Der Verstorbene hatte bei einer privaten Versicherungsgesellschaft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nach dem Tod des A werden an den Erben B für den Krankheitszeitraum seines Bruders vom 01.04.2020 bis 01.10.2021 eine monatliche Rente von 1.476 €, d.h. 26.568 €, sowie die bereits bezahlten Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung für diesen Zeitraum in Höhe von 1.376,80 € ausbezahlt. Frage 1: Ist die Einmalauszahlung der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente sowie die Rückzahlung bereits bezahlter Beiträge erbschaftsteuerpflichtig? Frage 2: A war Beamter. Sein Bruder B hat vom Arbeitgeber des A im Jahr 2022 über die Lohnabrechnung Sterbegeld sowie Urlaubsabgeltung in Höhe von 12.882,60 € ausbezahlt bekommen. Ist auch diese Auszahlung erbschaftsteuerpflichtig?
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