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mündlich angeordnetes Vermächtnis,Nachweis,Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Mandant M ist verstorben und hatte kein Testament. Da seine Ehefrau bereits vorverstorben war, erbten drei leibliche Kinder zu je gleichen Teilen ein erhebliches Vermögen aus Immobilien, Geld und Aktienvermögen. Es entsteht voraussichtlich eine erhebliche Erbschaftsteuerzahllast für die drei Erben. In einem Vorgespräch zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung äußerten die drei Erben einvernehmlich, dass das Auto des Verstorbenen (Wert 15.000 €) an den ältesten Enkel, der bereits 18 Jahre ist, übertragen werden sollte. Das Auto wurde bereits direkt nach dem Tod auf den Enkel angemeldet und übertragen. Des Weiteren hatte der Verstorbene an seinem Geburtsort (Ausland) noch ein Konto. Die drei Erben äußerten einvernehmlich, dass dieses Konto dem noch dort lebenden Verwandten des Verstorbenen schon lange versprochen worden sei. Die drei Erben haben den Wert des Girokontos (Wert 20.000 €) bereits an den Verwandten ausgezahlt, so wie es sich der Verstorbene gewünscht hatte. Die drei Erben bestätigten, dass der Vater diese Vermächtnisse in den letzten Jahren mehrfach mündlich äußerte, und die drei Erben sind davon ausgegangen, dass er dies auch in einem Testament niederschrieb, was jedoch nicht geschah. Es gab schließlich kein schriftliches Testament. Ein weiteres Vermächtnis ist in Frage 3 abgebildet. Frage 1: Sind diese mündlichen Vermächtnisse erbschaftsteuerlich relevant? Welche notwendigen „Beweise“ müssen vorliegen, damit das FA diese anerkennt? (Reicht die Erfüllung der Vermächtnisse und die übereinstimmende Erklärung der drei Erben in der Erbschaftsteuererklärung aus, dass das mündliche Vermächtnis „wirkt“?) Frage 2: (Rein für uns als Steuerberater und Ersteller der Erklärung) Nach der Recherche in bestehenden Urteilen stellen wir uns hier die Frage, wie hier einem Gestaltungsmissbrauch/einer Steuerhinterziehung/Beihilfe zur Steuerhinterziehung Einhalt geboten werden kann bzw. wo die Grenze liegt? Frage 3: Die drei Erben äußern einvernehmlich, dass der Vater vor seinem Tod mündlich geäußert hätte, dass jeder der insgesamt sieben Enkel zudem je 200.000 € erhalten soll. Durch dieses „mündliche“ Vermächtnis reduziert sich die Erbschaftsteuer der Erben (Eltern der Enkel) um bis zu 100.000 €. Wie kann ich das als Steuerberater überhaupt prüfen bzw. welche „Beweise“ sind vonnöten, damit das Finanzamt dies auch akzeptieren würde und wir als Berater uns nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung haftbar machen, wenn wir den Eindruck haben, dass dies lediglich ein Gestaltungsmodell zur Minderung der Steuer ist?
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