Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Vorweggenommene Erbfolge,Pflichtteilsverzicht,Ausgleichszahlung

Sachverhalt: Beabsichtigt ist die Übertragung einer Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von den Eltern auf den Sohn, und zwar unter der Auflage, dass als teilweise Gegenleistung eine Zahlung von ca. 2/3 des Immobilienwerts an die Eltern erfolgt. Da das Kapital beim Sohn noch nicht vorhanden ist, soll die Zahlung ca. 10–15 Jahre nach Übertragung erfolgen. Nach Erhalt dieser Zahlung soll diese an die restlichen Kinder als Gegenleistung für einen Pflichtteilsverzicht erfolgen. Fragen: 1. Ist es im Hinblick auf die Entscheidung des BFH vom 10.05.2017 – II R 25/15 steuerschädlich (also wird die Gestaltung als Ausgleichszahlung zwischen Geschwistern für einen Pflichtteilsverzicht interpretiert werden), wenn diese Vereinbarungen in einer Notarurkunde gemeinsam geregelt werden, wobei jedoch ausdrücklich klargestellt wird, dass die Zahlung vom Sohn an die Eltern als Gegenleistung für die Übertragung der Immobilie und die Zahlung der Eltern an die weiteren Kinder als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht erfolgen sollen? 2. Wie könnte ggf. eine solche Wertung vermieden werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen