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§ 13a ErbStG,Behaltefrist nach § 13a Abs. 6 ErbStG

Vater V hat sein Einzelunternehmen zum 01.01.2019 in eine GmbH & Co. KG eingebracht. Nach der Einbringung liegen folgende Beteiligungsverhältnisse vor: Vater: 5 % Sohn 1: 55 % Sohn 2: 40 % An der Komplementär-GmbH bestehen die gleichen Beteiligungsverhältnisse. Die GmbH wurde normal im Rahmen einer Bargründung gegründet. Der Vater hat ein Grundstück zurückbehalten, welches an die KG verpachtet wird (SBV 1). Dies bleibt auch weiterhin so. Sohn 2 möchte jetzt im Jahr 2022 aus der KG und der Komplementär-GmbH ausscheiden. Die Anteile von Sohn 2 übernimmt dann Sohn 1. Es steht noch nicht fest, ob Sohn 1 eine Abstandszahlung an seinen Bruder leisten soll. Frage 1: Kommt es bei einem unentgeltlichen oder einem entgeltlichen Vorgang zur Verletzung von Sperrfristen? Frage 2: Kommt es bei dem Vater im Rahmen der Übertragung der Anteile auf Sohn 2 zu einem rückwirkenden Wegfall der Begünstigung nach § 13a ErbStG?
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