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§ 13b ErbStG,Verwaltungsvermögen bei Grundstücksüberlassungen,Verschonung bei gewerblichem Betriebsvermögen

Mandant A betrieb bis Ende 2020 einen Bürohandel und eine Soccerhalle in einer gewerblichen KG (Einkünfte nach § 15 EStG). Der Bürohandel wurde Ende 2020 aufgegeben und das Gebäude des Bürohandels zu einem Partystadl umgebaut. Ab 2022 finden dort organisierte Feste statt. Die Firma ist dann der Eventgeber. Die Soccerhalle besteht fort. Die KG ebenfalls. Der Mandant A hielt die Fläche sowohl der Soccerhalle als auch des Bürohandels zum überwiegenden Teil im Sonderbetriebsvermögen. Diese Fläche wurde Ende 2020 vom SBV ins Gesamthandsvermögen übertragen. Nun möchte er einen Teil der KG-Anteile auf seine Tochter und deren Ehemann übertragen. Fragen: 1.) Gelten die Soccerhalle und der Partystadl als Verwaltungsvermögen?! 2.) Ist der vom SBV ins Gesamthandsvermögen übertragene Grundstücksanteil begünstigt? 3.) Ist eine erbschaftsteuerfreie Übertragung insgesamt möglich?
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