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Anzeigepflicht,Verjährung

Wir haben einen Todesfall im Jahr 2020 mit Testament und Nachlassgericht. Somit erfolgt die Übermittlung bzw. die Meldung des Todesfalls an das Finanzamt ja automatisch. Und wir könnten warten mit der Abgabe der ErbSt-Erklärung, bis wir vom FA aufgefordert werden. Die Verjährungsfrist zur Festsetzung der ErbSt beträgt ja grds. vier Jahre ... Wie verhält es sich in einem solchen Fall, wann beginnt die Festsetzungsfrist und wann tritt Verjährung ein?
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