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§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG,Tilgung von gemeinsamen Verbindlichkeiten,Identifizierung von Schenkungsbeteiligten

Vater V und Mutter M hatten die Absicht, ihrem Sohn S jeweils einen größeren Geldbetrag zu schenken. Das Geld wurde von V und M direkt überwiesen auf ein Kontokorrentkonto, das auf den Namen von Sohn S und dessen Ehefrau E lautet. Das Konto war „im Minus“ und wurde durch die Zahlung ausgeglichen. Ein weiterer Geldbetrag wurde von V und M als Sondertilgung direkt auf ein Darlehenskonto von S und E gezahlt. Mit dem Darlehen wurde eine Immobilie erworben (s.u.) Es existiert je ein Schenkungsvertrag über eine bereits vollzogene Schenkung von V an S bzw. von M an S. Tatsächlich wurde aber auch die Ehefrau des Sohns von Schulden befreit. Wie kann dargestellt werden, dass die Eltern ihren Sohn bereichern wollten und nicht dessen Ehefrau? Es könnte eine Kettenschenkung angenommen werden, nachdem der Sohn womöglich das Geld hälftig an seine Frau weitergeschenkt hat. Im Haus ist eine Wohnung das Familienheim von E und S, die andere Wohnung ist vermietet. Ist es richtig, dass gemeinsame Schulden von S und E im Zusammenhang mit dem Familienwohnheim schenkungsteuerfrei durch S getilgt werden können? Nach welchem Verhältnis kann eine Aufteilung der Schenkungen erfolgen bezüglich des Familienwohnheims bzw. der vermieteten Wohnung? (Wohnfläche?)
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