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Grundstücke als Verwaltungsvermögen und Rückausnahme bei Betriebsverpachtung im Ganzen,§ 13b Abs. 4 Nr. 1b ErbStG

Unsere Mandanten planen, das Einzelunternehmen der Mutter unentgeltlich auf den Sohn zu übertragen. Der Sohn möchte das Unternehmen gerne als GmbH führen. Ist eine spätere Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH zu Buchwerten nach § 24 UmwStG schädlich für die Gewährung des Verschonungsabschlags von 85 % gem. § 13a Abs. 1 ErbStG? Eine weitere Frage: Der Vater bzw. Ehemann verpachtet einen Betrieb im Ganzen (§ 15 EStG) inklusive Grundstück an die Ehefrau. Wenn auch dieser Betrieb unentgeltlich auf den Sohn übertragen wird, kann der Verschonungsabschlag in Höhe von 85 % gewährt werden, oder liegt insoweit schädliches Verwaltungsvermögen vor? Greift hier der Ausschluss vom Ausschluss nach § 13b Abs. 4 Satz 2 ErbStG, da der Hauptzweck in der Überlassung des Grundstücks liegt?
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