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Verzicht auf Nießbrauch,Zuwendungstatbestand,Berechnung,§ 7 ErbStG

Der Mandant hat seiner Tochter am 1.12.1995 ein Grundstück geschenkt und sich den Nießbrauch vorbehalten; im Jahr 2006 hat er seiner Tochter ein weiteres Grundstück geschenkt und sich ebenfalls den Nießbrauch vorbehalten. Im Jahr 2022 will der Mandant jetzt auf den jeweiligen Nießbrauch verzichten. Löst dieser Nießbrauchsverzicht eine Steuer aus und wenn ja, nach welchem Wert wäre diese Steuer zu berechnen?
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