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Nießbrauch,Kauf Immobilie,Schenkung

Sachverhalt: A schenkt ein Haus dem Sohn B. A lässt sich ein lebenslanges Wohn-/Nießbrauchsrecht eintragen. Annahme Restlebensdauer laut Tabelle fünf Jahre, Wert des Rechts 50.000 €. B verkauft das Haus an C. Der Notar des C meint nun, dass, wenn A nun sieben Jahre leben würde und von dem Nießbrauchsrecht Gebrauch macht, eine Schenkung von C an A vorliegt (für die zwei Jahre „Mehrnutzung“). Das kann ich mir nicht vorstellen, oder habe ich hier etwas verpasst?
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