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Versorgungsfreibetrag,Kürzung,Versorgungsbezüge

Gemäß § 17 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten ein zusätzlicher FB gewährt, der um den Kapitalwert der Versorgungsbezüge gekürzt wird. Wenn einem Witwer zwar Versorgungsbezüge zustünden aus der Rente der verstorbenen Ehefrau, er diese aber nicht erhält, weil sein Einkommen zu hoch ist, also keine Witwerrente ausbezahlt wird, bleibt dann der Freibetrag ohne Kürzung oder wird dieser um den Kapitalwert der theoretisch zustehenden Bezüge gekürzt?
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