Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§§ 7,10 Abs. 5 ErbStG,§ 14 BewG,Bewertung eines Nießbrauchs

Es geht um folgende Ausgangssituation: Involviert sind A, B und C. A und B sind Brüder, C ist der Sohn von B. A besitzt zwei, jeweils mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstücke, G1 und G2. G1 hat A von seiner mittlerweile verstorbenen Mutter geschenkt bekommen. Es war mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastet. G2 hat A von seiner noch lebenden Stiefmutter geschenkt bekommen. G2 ist ebenfalls mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastet. Folgende Sachverhalte sollen verwirklicht werden: 1. G1 soll von A auf C übertragen werden. Hierbei wird A ein Vorbehaltsnießbrauch eingeräumt. Das aufstehende EFH soll nach Übertragung abgerissen werden. Anschließend wird das Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus (sechs bis acht Parteien) bebaut. Hierzu folgende Fragen: a) Kann bei der Übertragung G1 von A auf C für die Bewertung des Nießbrauchs auf die potentiell erzielbare Miete für das EFH abgestellt werden, auch wenn bereits der Abriss geplant ist? Falls nein, wie würde der Nießbrauch berechnet werden bzw. auf welche Werte müsste man abstellen? b) Sofern A auf dem bereits an C übertragenen Grundstück G1 das MFH errichtet, handelt es sich dann um eine Schenkung des A an den C in Höhe der HK des MFH, ggf. gemindert um den Nießbrauchswert des MFH, oder würde das an dieser Stelle komplett anders bewertet werden? c) Sofern C auf dem Grundstück G1 das MFH errichtet, handelt es sich dann um eine Schenkung des C an den A in Höhe des Nießbrauchswerts des MFH ggf. gemindert um den Nießbrauchswert, der bei der Übertragung des G1 bereits angesetzt wurde, oder würde das an dieser Stelle komplett anders bewertet werden (dass die Konstellation, insb. im Hinblick auf die AfA, ungünstig ist, ist uns bewusst, dem Mandanten aber egal)? 2. Außerdem soll das Grundstück G2 ebenfalls von A auf C übertragen werden. Auch hier soll dem A ein Vorbehaltsnießbrauch eingeräumt werden, wobei aktuell noch die Stiefmutter des A einen Vorbehaltsnießbrauch auf dem Grundstück G2 hat. Wir hätten den Wert des Vorbehaltsnießbrauchs des A der Einfachheit halber ausschließlich mit den Daten des A berechnet. Oder müssen wir hier den Wert des verbleibenden Nießbrauchs der Stiefmutter berechnen und anschließend den voraussichtlichen Wert des Nießbrauchs des A addieren? Oder funktioniert die Bewertung in diesem Fall komplett anders?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen