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Zugewinngemeinschaft,Güterstandsschaukel

Unser Mandant ist im modifizierten Zugewinnausgleich verheiratet. Dieser regelt grundsätzlich den gesetztlichen Güterstand. Lediglich im Falle der Scheidung soll die Gütertrennung angewendet werden. Nun möchte unser Mandant den Ehevertrag auflösen und mit seiner Ehefrau uneingeschränkt den gesetzlichen Güterstand wählen. Führt die Auflösung des Ehevertrags zur Schenkungsteuer? Unseres Erachtens erfolgt durch die Auflösung des Vertrags aktuell keine Verschiebung der Güter zwischen den Ehegatten.
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