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Wohnrecht,Absicherung,Kündigung Mietvertrag

Ein Mandant wohnt in einer Mietwohnung. Der Vermieter bietet ihm nun an, für ihn eine Art Wohnrecht eintragen zu lassen, das dem Mieter nur garantieren soll, dass er auch im Falle des Todes der Vermieters weiter in der Wohnung wohnen kann. Der Mieter zahlt auch dann weiter die Miete und Nebenkosten. Frage: Liegt in dieser Garantie, in der Wohnung bleiben zu können, eine Schenkung und wie würde diese bemessen?
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