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Vorweggenommene Erbfolge,Veräußerungsvorbehalt

Der Steuerpflichtige F verschenkt an seine Tochter M eine Eigentumswohnung. F behält sich den Nießbrauch an der Wohnung vor. Der Notar hat nun in seinem Entwurf vorgesehen, dass sich die Erwerberin bereits mit dem Notarvertrag verpflichtet, einer etwaigen Veräußerung der Wohnung zuzustimmen, wenn der Veräußerer eine solche Veräußerung beabsichtigt, und dies von der Erwerberin verlangt. Die Erwerberin erteilt mit dem Vertrag bereits umfassende Veräußerungsvollmacht an den Veräußerer. Der Nießbrauch des F soll dann an dem Surrogat, insbesondere am Verkaufserlös, fortgesetzt werden. Für uns stellt sich nun die Frage, ob diese Regelung nicht schädlich ist und das Finanzamt davon ausgeht, dass die Schenkung gar nicht tatsächlich vollzogen wurde. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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