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Verschonungsregeln beim Erwerb von Betriebsvermögen (§§ 13a,13b ErbStG),Problematik Lohnsummen und Verwaltungsvermögen bei Holdingstrukturen,Optionsverschonung

Einer meiner Mandanten ist einziger Kommanditist einer GmbH & Co. KG (X) sowie 100-%-Gesellschafter der zugehörigen Haftungs-GmbH. Die X ist zu 100 % an der Holding-GmbH (H) beteiligt. Diese ist wiederum zu 100 % an der operativen GmbH (O) beteiligt. Die O ist gemäß vereinfachtem Ertragswertverfahren mehrere Millionen Euro wert. Nun meine Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist die Schenkung von 50 % der Kommanditanteile an der X sowie an der Haftungs-GmbH an die Ehefrau meines Mandanten ohne Schenkungsteueranfall möglich?
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