Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG,Familienheim,Vorausvermächtnis

Folgender Fall liegt der Frage zugrunde: Die Ehefrau erbt zusammen mit zwei gemeinsamen Kindern vom Ehemann (1/2 , 1/4, 1/4). Nach dem Testament des Ehemanns soll die EF seinen hälftigen Anteil am Wohnhaus der Ehegatten bekommen, die Kinder jeweils seinen hälftigen Anteil an vermieteten Immobilien. Die Teilung erfolgt in Form von Vorausvermächtnissen. Kann die Ehefrau für den erhaltenen Anteil am Wohnhaus in voller Höhe die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG in Anspruch nehmen? Oder besteht die Befreiung nur in Höhe ihrer Erbquote von 1/2? Oder erhöht sich der Freibetrag 1/2 um den Wert der an die Kinder hingegebenen Vermietungsobjekte?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen