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Schenkung,Verbilligte Grundstücksüberlassung,Fremdvergleich

Sachverhalt: S besitzt ein Haus, dass er seinem meinem Vater (V) für 1.100 € monatlich (920€ Kaltmiete) vermietet (zu >66% der ortsüblichen Miete (7-9 €/qm)). Der Vater hat das Haus im Dez.2020 an ein Gewerbe ( Altenheim/Pflegedienst) weiter vermietet und erhält eine Kaltmiete von 3.200€ monatlich. Ohne Berücksichtigung weiterer Kosten hat der V somit einen rechnerischen Gewinn von ca. 2.100€, den er selbst versteuert und auf einem separaten Miethaus-Konto anspart. Dem Finanzamt des Vaters liegt nach Anforderung sowohl der Mietvertrag zwischen S und V, als auch der Mietvertrag zwischen V und dem Altenheim vor. Fragestellungen: 1) Könnte hier Schenkungsteuer anfallen da V hier eventuell einen geldwerten Vorteil erhält. Einnahmen aus einer Immobilie, die V nicht selbst besitzt und nicht selbst bewohnt. Die Schenkungssteuer erfasst jede freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. (ErbStG, § 7). Könnte das Finanzamt den Verzicht auf die Mieteinnahmen als Zuwendung betrachtet. Da nur der Vater im Mietvertrag steht wäre auch nur ein Freibetrag von 20.000€ vorhanden. 2) Ändert sich etwas a wenn S später auch ein weiteres Haus mit der gleichen Gestaltung an seine Mutter vermietet (Eltern geben eine gemeinsame Steuererklärung ab)?
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