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Betriebsvermögen,Lohnsumme,übernommener Betrieb

Im Jahr 2020 erhielt der Sohn S von der Mutter M eine GmbH & Co. KG X geschenkt (Lebensmittelfachgeschäft). Der Antrag auf Optionsverschonung von 100 % wurde in Anspruch genommen. Verschonungsabschlag 100 % Lohnsummenfrist sowie Behaltefrist sieben Jahre Mindestlohnsumme 700 % Ausgangslohnsumme ist die durchschn. Lohnsumme der letzten sieben Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Im Jahr 2021 übernahm der Sohn ein weiteres Lebensmittelfachgeschäft. Der Betrieb wurde in die KG X integriert. Im Jahr 2021 steigt somit die maßgebliche Lohnsumme, welche es seit dem Jahr 2020 bis 2027 zu überwachen gibt. Im Jahr 2022 soll der übernommene Betrieb ggf. in ein Tochterunternehmen Y ausgelagert werden. Wie verhält es sich nun mit der maßgeblichen Lohnsumme für die Folgejahre? Zählt der Betrieb Y in die Lohnsumme bzgl. der Schenkung oder ist dieser separat zu sehen?
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