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Schenkungsteuer,Zugewinnausgleich

Mandant lebt mit seiner Frau im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft. Es ist beabsichtigt, eine Güterstandsschaukel durchzuführen, um steuerfrei Vermögen zu übertragen. Im Ehevertrag ist Folgendes geregelt: „Wird der Güterstand auf andere Weise als durch Tod eines von uns beendet, wird insbesondere unsere Ehe geschieden, so findet ein Zugewinnausgleich nicht statt. Dies gilt auch für den vorzeitigen Zugewinnausgleich bei Getrenntleben.“ Wäre die Zahlung eines Zugewinnausgleichs bei dieser Formulierung steuerpflichtig?
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