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Erbschaftsteuer,Familienheim

Unser Mandant hat von seiner Mutter das von ihr selbst genutzte Einfamilienhaus geerbt. Der Erbe plant, dieses EFH ebenfalls selbst zu nutzen. Allerdings ist die Immobilie in einem sehr schlechten Zustand. Am liebsten würde unser Mandant die Immobilie abreißen und dann in den Neubau einziehen. Hierdurch würde er jedoch die Erbschaftsteuerbefreiung für das EFH verlieren. Frage: Besteht die Möglichkeit, in die Immobilie einzuziehen und z.B. dort sechs Monate zu wohnen und dann das EFH durch einen Neubau zu ersetzen? Oder entfällt dann auch die Erbschaftsteuerbefreiung?
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