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Bewertungsstichtag,begünstigtes Vermögen,Vereinfachungsregelung

Kann bei einer Schenkung eines GmbH-Anteils zum 14.05.2022 das begünstigungsfähige Vermögen i.S.d. § 13b I Nr. 3 ErbStG mangels Zwischenbilanz auf den letzten Bilanzstichtag 31.12.2021 ermittelt werden?
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