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Schenkungsteuer,Vermögensverwaltende GbR,Immobilien

Zwei Brüder A und B haben recht umfangreiches, privates Immobilienvermögen geerbt. Beide sind verheiratet, A hat drei Kinder, B ist kinderlos. Sie wollen eine GbR gründen, bestehend aus A, B, beiden Ehefrauen und den Kindern des A. In diese GbR soll das gemeinsame Grundvermögen eingebracht werden. Das heißt, die Kinder und die Ehefrauen werden bereichert. Wenn zivilrechtlich vereinbart wird, dass die Anteile der Kinder an der GbR aus dem Anteil des Vaters stammen, entsprechend bei den Ehefrauen verfahren wird, kann dann sichergestellt werden, dass keine Bereicherung der Kinder von ihrem Onkel erfolgt bzw. der Ehefrauen vom jeweiligen Schwager? Der Onkel B könnte seinerseits sehr geringe Anteile entspr. der geringen Freibeträge auf seine Nichte/Neffen übertragen. Folgt das Steuerrecht dieser Vereinbarung? Eine SchenkSt für die Kinder des A bzw. auch für die jeweiligen Ehefrauen/Schwägerinnen soll vermieden werden.
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