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Grundstücksübertragung,Freibetrag,§ 16 ErbStG

Die Eheleute A und B haben einen Tauschvertrag über zwei Grundstücke geschlossen. A war zu 100 % Eigentümer des Grundstücks A und B war zu 100 % Grundstückseigentümer des Grundstücks B. A überträgt 1/2-Miteigentum an Grundstück A an den B und B überträgt im Gegenzug 1/2-Miteigentum an Grundstück B an den A. Somit sind A und B zu je 1/2 Miteigentümer der Grundstücke A und B. Beide Grundstücke sind wertgleich. Jedes Grundstück hat einen schenkungsteuerlichen Wert in Höhe von 800.000 €. Eine Woche später übertragen A und B das Grundstück A an deren gemeinsamen Sohn C. In dem Tauschvertrag wurden keinerlei Verpflichtungen eingegangen, dass das Grundstück A später an die C übertragen werden muss. Im notariellen Vertrag über die unentgeltliche Überlassung des Grundstücks A an die C steht, dass lt. Grundbuch weiterhin A Eigentümer des Grundstücks ist, sprich, das Grundbuch ist noch nicht berichtigt. Nach unserer Ansicht können A und B das Grundstück A schenkungsteuerfrei an die C übertragen, da die C gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag in Höhe von 400.000 € geltend machen kann. Dass die Eigentumsumschreibung bisher noch nicht vollzogen ist, ist nach unserer Auffassung unschädlich. Teilen Sie unsere Rechtsauffassung?
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