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§ 29 ErbStG,Rückschenkung

Mutter überträgt 1999 das von ihr und ihrem Ehemann genutzte Einfamilienhaus an Sohn und Tochter zu 1/2. Mutter und Vater behalten sich den Nießbrauch (brutto) vor. Im EFH wohnen die Eltern bis zum Jahre 2017. Sodann ziehen sie in einen Neubau, der Sohn zieht mit seiner Familie sodann in dieses EFH. Die Tochter wohnt 300 km entfernt. Nunmehr möchte diese ihren Anteil an die Mutter zurückübertragen, da sie der Ansicht ist, dass diese Haushälfte für sie auch in absehbarer Zeit sozusagen wertlos ist. Der Bruder und jetzige Hausbewohner ist aufgrund seiner Einkommensverhältnisse derzeit und wahrscheinlich auch später nicht in der Lage, an die Schwester nach Ablauf des Nießbrauchs eine Miete zu zahlen. Aufgrund der Nießbrauchsregelung und auch aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse übernehmen die Eltern die Kosten. Ist eine Rückübertragung an die Mutter schädlich im Sinne einer Schenkungsteuer? Gibt es etwas zu beachten?
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