Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 13a Abs. 5 ErbStG,Begünstigungstransfer

Fachfrage 1 Thema: Begriffsbestimmung § 13a (5) ErbStG bzgl. „Miterbe“ und „Dritten“ Sachverhalt: § 13a Abs. 5 ErbStG lautet: Satz 1: Ein Erwerber kann den Verschonungsabschlag (Absatz 1) und den Abzugsbetrag (Absatz 2) nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 auf Grund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Satz 2: Gleiches gilt, wenn ein Erbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 auf einen Miterben überträgt. Satz 3: Überträgt ein Erbe erworbenes begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Dritten und gibt der Dritte dabei diesem Erwerber nicht begünstigtes Vermögen hin, das er vom Erblasser erworben hat, erhöht sich insoweit der Wert des begünstigten Vermögens des Dritten um den Wert des hingegebenen Vermögens, höchstens jedoch um den Wert des übertragenen Vermögens.“ Frage 1: Wer ist mit „der Dritte“ i.S. von Satz 3 gemeint? - kann das auch ein Miterbe sein? - oder nur ein Vermächtnisnehmer? - oder eine Person, die vom Erblasser „vor dem jetzigen Erbfall“ nicht begünstigtes Vermögen erhalten hat? Lösungsansatz zu 1: Im Kommentar Meincke/Hannes/Holtz ErbStG zu § 13a RZ 52 wird „Miterbe“ und „Dritter“ gleichgesetzt, was m.E. keinen Sinn ergibt, da der Gesetzgeber dann gleich in S 3 „…im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Miterben und gibt der Miterbe dabei ….“ hätte schreiben können Dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt dass in anderen Stellen des Gesetzes ausdrücklich für „Dritte“ und „Miterben“ zwei Sätze enthalten sind z.B. § 28a (1) S2 „…auf einen Dritten übertragen muß“ und in S3 „Satz 2 gilt entsprechend, wenn…. auf einen „Miterben“ überträgt“. Im Satz 4 wird dann ausdrücklich wieder (nur) von einem „Dritten“ gesprochen Daher müsste m.E. auch in § 13a (5) S. 3 ErbStG zwischen Miterben und Dritten getrennt werden. Die Beantwortung der Frage 1 ist wichtig für die Frage 2. Ihr Lösungsansatz? =========== Frage 2: Thema: Umfang der Begünstigung nach § 13/b ErbStG bei Nachlassteilung iS von § 13a (5) S2 + 3 ErbStG Sachverhalt 2 Erbfall Erblasser hinterläßt einen MU-Anteil an einer GmbH & Co KG an Erben (Sohn und Tochter, Wert 1,2 Mio. Annahme 100% begünstigt i.S. § 13a/b) und private VuV Objekte und Versicherungsentschädigungen (Wert 1 Mio.) zu je ½. Tochter überträgt im Rahmen der Erbauseinandersetzung ihren KG Anteil an den Sohn und dieser überträgt seinen Anteil an den VuV Objekten und Bargeld an die Tochter Werte vor Erbauseinandersetzung: Sohn = 600.000 € begünstigtes BV und 500.000 € nicht begünstigtes Privatvermögen Tochter = 600.000 € begünstigtes BV und 500.000 € nicht begünstigtes Privatvermögen Werte nach Erbauseinandersetzung: Sohn = 1.200.000 € begünstigtes BV und 0 € nicht begünstigtes Privatvermögen Tochter = 0 € begünstigtes BV und 1.000.000 € nicht begünstigtes Privatvermögen Frage 2: In welcher Höhe ist das Betriebsvermögen beim Sohn begünstigt?  in Höhe von 1.200.000 € oder 1.100.000 € (600.000 € + 500.000 €)? unser Lösungsansatz zu 2: Wenn der Begriff „Dritter“ des § 13a (5) S. 3 ErbStG auch „Miterben“ umfasst dann wäre der ½ KG Anteil, den der Bruder von seiner Schwester bekommen hat nur in der Höhe begünstigt, wie er nicht begünstigtes Vermögen an seine Schwester gegeben hat, also in Höhe von 500.000 € Wenn die Begrenzung des Satz 3 nur auf Dritte, aber nicht auf Miterben anzuwenden wäre, dann wäre m.E. der gesamte KG Anteil in Höhe von 600.000 € beim Bruder (Sohn) nach § 13a/b ErbStG begünstigt. Ihr Lösungsansatz zu 2?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen