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Jahreswert Nießbrauch,Bewertungsfragen,§ 15 BefG

Eine Immobilie wird unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt. Für die Ermittlung der Schenkungsteuer hat das Finanzamt den Nießbrauch mit dem Durchschnittswert der Einkünfte aus den vorangegangenen vier Kalenderjahren angesetzt. Da in einem der vier Jahre hohe Erhaltungsaufwendungen getätigt worden sind, waren die Einkünfte in diesem Kalenderjahr negativ. Dadurch ergibt sich im Durchschnitt ein niedrigerer Wert im Vergleich zu den tatsächlich zu erwartenden Einkünften. Fragen: Über wie viele Kalenderjahre hat eine Durchschnittswertbildung bei der Ermittlung des Nießbrauchswerts zu erfolgen? Kann im Rahmen der Berechnung des Nießbrauchs das Jahr mit den negativen Einkünften aufgrund der hohen Erhaltungsaufwendungen korrigiert oder alternativ durch ein anderes repräsentatives Kalenderjahr ersetzt werden?
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