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Bewertung,Familienheim,§§ 145 Abs. 1 BewG

Die Erblasserin hatte ein Grundstück gemeinsam mit ihrem Bruder (50 % Miteigentumsanteil). Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus, das die Erblasserin gemeinsam mit ihrem Ehemann bewohnte, ein weiteres Einfamilienhaus, das der Bruder mit seiner Ehefrau bewohnt, und eine alte Scheune, die zu einer Wohnung umgebaut wurde und von beiden Ehepaaren gemeinsam genutzt wurde. Die Erblasserin hat ihren Ehemann kraft Testaments zum Erben eingesetzt. 1. Nach welchem Bewertungsverfahren ist das Grundvermögen zu bewerten? 2. Bekommt der Ehemann den Freibetrag für Familienwohnheime und in welcher Höhe?
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