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Schrebergärten,Bewertungsfragen,§ 179 BewG

Mein Mandant ist Eigentümer von mind. 50 Schrebergärten, die er an fremde Dritte verpachtet. Er erzielt damit jährlich Einkünfte aus V&V i.H.v. ca. 50 T€. Die Gärten sollen nun unentgeltlich auf den Sohn und/oder Enkel übertragen werden. Die Frage ist, nach welcher Vorschrift des BewG diese Gärten für SchenkSt-Zwecke zu bewerten sind. Ist es möglich, hier lediglich den Bodenrichtwert zu berücksichtigen, oder muss eine Bewertung im Ertragswertverfahren erfolgen? Aus welchen Vorschriften leitet sich die Bewertung konkret ab?
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