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Familienheim,Sohn,Erbschaft

Sohn S lebt mit seiner Familie in einem Einfamilienhaus. Eigentümer dieses Hauses sind seine Eltern, die aber nicht selbst in diesem Haus wohnen. Kann S beim Tod eines Elternteils die Regelungen des § 13 Nr. 4c ErbStG in Anspruch nehmen (gesetzliche Erbfolgeregelung)? Abwandlung 1: Gleicher Fall, die Mutter M zieht nach dem Ableben des Vaters V in das Haus mit ein und lebt sozusagen im Haushalt des Sohns und verstirbt selbst nach zwei Jahren. Welche Auswirkungen ergeben sich für S mit Blick auf § 14 Nr. 4c ErbStG? Abwandlung 2: Wie Abwandlung 1, aber die Mutter M begründet nach dem Ableben von V einen eigenen Hausstand in dem Haus, nutzt dieses Haus quasi zu 25 % selbst. Welche Auswirkungen ergeben sich für S mit Blick auf § 14 Nr. 4c ErbStG?
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