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Schenkungsteuer,Stundung

Ein Mietwohnhaus steht im Eigentum einer GbR (keine Erbengemeinschaft) mit zwei Eigentümern. Meine Mandantin ist eine der Gesellschafterinnen und hält 50 % an der GbR. Der Gesellschaftsanteil und damit das 50%ige Eigentum am Wohngebäude geht im Wege der vorweggenommenen Erfolge auf den Sohn über. Die Schenkerin behält das Nießbrauchsrecht. Eine Wohnung in dem Miethaus wird vom Sohn im Rahmen eines fremdüblichen Mietvertrags zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Sagen wir, die Schenkungsteuer beträgt 400.000 €. Meine Fragen: 1. Meines Erachtens ist hier eine (verzinsliche) Stundung nach § 28 Abs. 3 EStG auf bis zu zehn Jahre möglich. Teilen Sie diese Auffassung? 2. Was bedeutet in § 28 Abs. 3 S. 1 letzter Halbsatz EStG „soweit er die Steuer nur durch Veräußerung des Vermögens aufbringen kann“? Der Sohn hat aus selbständiger Tätigkeit einen Gewinn von 130 T€ pro Jahr. Wesentliche liquide Mittel sind aber nicht vorhanden. Muss er zunächst einen Kreditantrag bei einer Bank stellen? Wenn nicht: Gibt es Erfahrungswerte, welches Resteinkommen dem Beschenkten verbleiben muss, um die Dauer der Stundung bestimmen zu können? Es heißt ja: „bis zu zehn Jahre“.
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