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Schenkungsteuer,Gewinnverteilungsabrede,Beteiligungsquote

Ausgangslage ist eine Notar-Sozietät mit drei Beteiligten, welche gerne folgende Regelung im Gesellschaftsvertrag hätte: Grundsätzlich nehmen die Sozien an Gewinn und Verlust zu gleichen Teilen teil. Jedem Sozius steht in jedem Fall, vorbehaltlich der in diesem Vertrag geregelten Ausnahmen, ein Gewinnanteil von 30 % zu. Über die Verwendung der verbleibenden 10 % des Gewinns wird durch Gesellschafterbeschluss, der der Einstimmigkeit bedarf, entschieden. Bei der Beschlussfassung berücksichtigen die Sozien einen etwa unterschiedlichen Arbeitskraftanteil im vergangenen Geschäftsjahr, soweit dieser nicht durch die Inanspruchnahme von Notarvertretung kompensiert wurde. Kommt über die Verwendung des vorgenannten Anteils von 10 % des Gewinns nicht bis zum 31. März des Folgejahres ein einstimmiger Gesellschafterbeschluss zustande, so steht auch dieser Teil des Gewinns den Sozien zu gleichen Teilen zu. Sehen Sie eine freigiebige Schenkung in der Regelung? Schenkungsteuer?
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