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Eigentumswohnung,Vergleichswertverfahren,§ 182 BefG

Mutter möchte Tochter eine Eigentumswohnung in München schenken mit Einräumung Wohnrecht bzw. Nießbrauch. Es liegen vom Gutachterausschuss Vergleichswerte vor, welche zu einer nicht unerheblichen Schenkungsteuerbelastung trotz Minderung durch Nießbrauch führen würden. Ist es zwingend so, dass man Vergleichswerte bei der Bewertung heranziehen muss, oder kann man auch das Sachwertverfahren heranziehen, wenn dies zu einem deutlich niedrigeren Wert führen würde? Beim Vergleichswert werden ja nur durchschnittliche Werte herangezogen, könnte man also in irgendeiner Weise urteilen, dass man trotzdem in das Sachwertverfahren hineinkommt?
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