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§§ 13a,13b ErbStG,Verschonung bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen,Bewertung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften

X ist 50%iger Gesellschafter der XY OHG. Er möchte seinen OHG-Anteil unentgeltlich an seinen Sohn übertragen und für sich seinen 50%igen Anteil am Betriebsgebäude zurückbehalten. Dazu hat er die X Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG gegründet, in die er seinen 50%igen Anteil am Betriebsgebäude, den er bislang in seinem Sonderbetriebsvermögen auswies, zeitgleich mit der Anteilsübertragung überführen möchte. Während die ertragsteuerliche Betrachtung (jeweils Buchwertfortführung, auch hinsichtlich der Immobile aufgrund der Einbringung in ein anderes Betriebsvermögen) weitgehend geklärt ist, wird Unterstützung hinsichtlich der Schenkungssteuer benötigt. Wie ist der Vorgang (Anteilsübertragung 50 % OHG-Anteile an den Sohn) schenkungsteuerlich zu würdigen? Bitte gehen Sie ein auf die Ermittlung des Werts der Bereicherung sowie auf die entsprechenden Befreiungsvorschriften mit den jeweiligen Haltefristen. Vorschenkungen hat es keine gegeben. Bei der XY OHG handelt es sich um einen aktiven Gewerbebetrieb mit ca. 20–25 Mitarbeitern.
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