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Kaufoption GmbH,Wertsteigerung,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Aktuell ist die Gründung einer GmbH mit drei Gesellschaftern geplant (A, B, C). Involviert in die Gründung ist auch D, der allerdings aus persönlichen Gründen aktuell kein Gesellschafter werden kann. Von den anderen wird er jedoch als vollwertiges Gründungsmitglied angesehen. D soll daher eine notarielle einseitige jederzeit von D nutzbare Kaufoption für insgesamt 25 % der GmbH-Anteile erhalten. Die Kaufoption besteht ggü. jedem der Gründungsgesellschafter (A, B, C) zu gleichen Teilen. A, B und C können von dieser Verpflichtung nicht zurücktreten und D kann frei entscheiden, wann er diese Kaufoption nutzen möchte. D kann die GmbH-Anteile dabei zum Nennwert erwerben. Wir gehen davon aus, dass der Unternehmenswert der GmbH bei Einlösung der Kaufoption durch D in ein paar Jahren ein Vielfaches des Nennwerts betragen wird. D erhält demnach viel mehr, als er zahlt. Es stellt sich für uns die Frage, ob dieser Sachverhalt im Zeitpunkt der Nutzung der Kaufoption eine Schenkung gem. § 7 ErbStG darstellt bzw. anderweitig der Schenkungsteuer unterliegt und damit aufgrund der hohen Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der GmbH-Anteile Schenkungsteuer auslöst oder es sich gar nicht um eine Schenkung handelt, da die Gesellschafter verpflichtet sind zu verkaufen (keine freigebige Zuwendung).
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