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Familienheim,Tochter,Nutzungsüberlassung

Die Mutter der Steuerpflichtigen A ist verstorben. A erbt ein Familienheim der Mutter. A hat bereits ein eigenes Haus neben dem Gebäude der Mutter und beabsichtigt nun, das geerbte Haus ihrer Tochter zur Eigennutzung zur Verfügung zu stellen. Greift hier die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 ErbStG, wonach der Erbfall steuerfrei ist, da das Familienheim weitergenutzt wird, oder greift diese nur, wenn A selbst in das geerbte Haus einzieht?
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