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Schenkungsteuer,Zinslos,Darlehensforderung

Am 24.04.2021 wird unter nahen Angehörigen ein Darlehen in Höhe von 50.000 € gewährt, Darlehensgeberin: weiblich, 88 Jahre alt; Darlehensnehmerin: weiblich, 66 Jahre alt. Im Darlehensvertrag ist Folgendes vereinbart: Das Darlehen wird der Darlehensnehmerin im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung gewährt. Beide Parteien verzichten gegenseitig auf Zinsleistungen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in Absprache mit der Darlehensgeberin entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Darlehensnehmerin. Die Absprache soll nur zwischen den Parteien und nicht unter Einbeziehung von Dritten, etwa Vertretern, getroffen werden. Insoweit vereinbaren die Parteien eine höchstpersönliche Regelung. Im Todesfall der Darlehensgeberin bzw. der Darlehensnehmerin gilt das Darlehen als getilgt. Bislang sind noch keine Tilgungsleistungen geleistet worden. Die Darlehensnehmerin will das nunmehr als Schenkung deklarieren und so wenig wie möglich Steuern zahlen. (Unseres Erachtens ist der Fall bereits im April 2021 eine Schenkung gewesen.) Wie und mit welchem Wert ist das Darlehen schenkungsteuerlich zu berücksichtigen? Wie können wir den Wert von 50.000 € schenkungsteuerlich am geringsten ansetzen? Ist es möglich, den Wert der Bereicherung vom abgezinsten Nennwert (auf zehn Jahre z.B. 29.271 €) anzusetzen?
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