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Zuwendung,Steuerbefreiung

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG bleiben Zuwendungen an Stiftungen (keine Familienstiftung) steuerfrei. Gilt dies nur für die direkte Zuwendung Erblasser an Stiftung, oder gilt dies auch für einen Erben? Folgender Fall: A verstirbt. B ist Erbe. A hat bzgl. des Erbes keine weiteren Bestimmungen über die Verwendung des Erbes getroffen. B möchte nun einen Teil der Erbschaft in eine Stiftung einbringen und hofft damit, eine Befreiung von der Erbschaftsteuer, die er aus dem Erbe von A zahlen muss, zu erhalten. Ist dies möglich, oder gilt die Befreiung nur, wenn A die Stiftung direkt bedacht hätte?
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