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§ 13b ErbStG,GmbH-Anteile,Finanzmittel

Der alleinige Gesellschafter G der G-GmbH will seine Anteile zu je 50 % auf seine beiden Kinder, die auch bereits im Betrieb tätig sind, unentgeltlich übertragen. G fragt sich, ob das schenkungsteuerfrei möglich ist. Seine Bilanz sieht wie folgt aus: Aktiva: Anlagevermögen 235 T€, halbfertige Arbeiten 190 T€, Vorräte 15 T€, Forderungen aus L+L 560 T€, übrige Forderungen 10 T€, Geldbestand und Bankguthaben 260 T€, Aktive RAP 10 T€ – Bilanzsumme = 1.280 T€; Stammkapital 25 T€, Gewinnvortrag 500 T€, Rückstellungen 105 T€, Verbindlichkeiten 650 T€ – Bilanzsumme 1.280 T€. Es gibt keine vermieteten Grundstücke, keine Beteiligungen oder Wertpapiere. Der gemeine Wert der Anteile errechnet sich nach dem einfachen Ertragswertverfahren mit 1.030 T€. Fragen: Wie errechnet sich daraus der Nettowert des Verwaltungsvermögens und das begünstigte Vermögen? Welche Bedeutung hat hier der 90-%-Test?
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