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Erbauseinandersetzung,§ 7 ErbStG,Bewertungsstichtag

Nach einem Todesfall am 22.08.2021 will sich eine Erbengemeinschaft nun auseinandersetzen. Das Erbe enthält auch Wertpapiere mit Kursschwankungen. Bei Aufteilung zum Todestag ergeben sich erheblich andere Anteile als bei Aufteilung zu aktuellen Werten. Es kann dabei zu schenkungssteuerlichen Problemen zwischen Geschwistern kommen. Frage: Welche Kurswerte (zu welchem Stichtag) sind bei der Aufteilung heranzuziehen – aktuell oder zum Todestag?
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