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Schenkung,Mitunternehmeranteil,Rückhalt von Sonderbetriebsvermögen

Mandantin, natürliche Person, hält 30 % der Anteile an einer operativ tätigen GmbH & Co. KG und 30 % der Anteile an der Komplementär GmbH. Sie gewährt der Gesellschaft ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen (Kapitalkonto 2); Valuta-Guthaben von 3 Mio. €. Bei der GmbH & Co. KG ist dies Fremdkapital, steuerlich Sonderbetriebsvermögen. Sie möchte ihre Anteile an der GmbH & Co. KG an ihre beiden Kinder schenken. Für die Schenkung soll die Regelverschonung, 85 %, § 13a Abs. 1 ErbStG, in Anspruch genommen werden. Ist es für die Regelverschonung schädlich, wenn das Gesellschafterdarlehen nicht oder nicht vollständig an die Kinder im Rahmen der Schenkung mitübertragen wird?
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