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Scheidung,Zugewinnausgleich

Ein seit mehreren Jahren verheiratetes Ehepaar möchte sich scheiden lassen. Die Trennung erfolgt(e) unter beiderseitigem Einverständnis und bislang ohne Unstimmigkeiten. Beim Notar wurde nun eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen. Darin soll geregelt werden, dass der gesetzliche Güterstand zugunsten der Gütertrennung aufgehoben werden soll. Der Ausgleich des Zugewinns ist dergestalt geregelt, dass das mit dem Wohnhaus bebaute Grundstück auf den Ehemann übergeht und er die noch valutierenden Verbindlichkeiten daraus übernimmt. Daneben soll noch ein kleinerer (pauschaler) Geldbetrag gezahlt werden. Der Versorgungsausgleich soll durch das Gericht nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen. Im Vertrag ist auch vereinbart, dass die Ehegatten wechselseitig auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht verzichten. Fragen: 1. Führt die Gütertrennung dazu, dass ab sofort alle Transaktionen (Ausgleichszahlungen, Versorgungsausgleich) schenkungsteuerlich problematisch werden? 2. Ist der pauschale Zugewinnausgleich (es ist neben dem Haus noch ein kleinerer fünfstelliger Geldbetrag vorhanden) als Zugewinnausgleich steuerfrei, wenn er nicht konkret abgerechnet wird (es wurde auf die Feststellung von Anfangsvermögen verzichtet)?
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