Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§§ 199 ff. BewG,§ 198 BewG,§ 11 BewG,Bewertung einer Arztpraxis mit Kaufpreis nach Bewertungsstichtag

Für die Arztpraxis einer verstorbenen Mandantin ist die Bewertung nach § 151 Abs. 1 BewG auf den Todesstichtag durchzuführen. Die Ertragswertmethode ergibt bei Berücksichtigung der letzten drei Wirtschaftsjahre ohne Ansatz eines angemessenen Unternehmerlohns bei Gewinnen von ca. 175.000 € p.a. einen Ertragswert von knapp 1,7 Mio. €. Dreieinhalb Monate nach dem Tod wurde die Praxis vom Sohn für 30.000 € (28 T€ Goodwill und 2 T€ Anlagevermögen) veräußert. Fragen: In welcher Höhe kann bei einer Einzelpraxis (Allgemeinmedizin) der Unternehmerlohn der Ärztin angesetzt werden? Wie kann ggf. der Kaufpreis des tatsächlichen Verkaufs berücksichtigt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen