Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG,§ 13d ErbStG,zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im Fall der Überlassung

Unsere Mandantin besitzt ein Haus, das wie folgt genutzt wird: 80 qm EG von Mandantin privat genutzt, 80 qm 1. OG von Tochter1 privat genutzt, 40 qm DG von Enkel2 privat genutzt. Im Todesfall soll Tochter2 die Wohnung von Mandantin übernehmen. Frage zur steuerfreien Übertragung eines Familienheims: Ist nur die von der Mandantin genutzte Wohnung im EG an T2 steuerfrei, oder handelt es sich bei der gesamten Immobilie um ein „Familienwohnheim“? Die Immobilie ist nicht real geteilt. Macht es einen Unterscheid, ob die Wohnung von T1 unentgeltlich überlassen oder vermietet wird? Kann auch die vom Enkel genutzte Wohnung steuerfrei sein? Wie wird hier das Familienheim definiert? Bewertungsrechtlich würde ich wohl bei § 181 BewG im Mietwohngrundstück landen, da mehr als zwei abgeschlossene Wohneinheiten und kein Teileigentum. Ob wir die gesamte Immobilie steuerfrei übertragen bekommen, mag ich erst einmal noch bezweifeln. Wie sehen Sie das?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen