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unverzinsliches Darlehen,§ 7 ErbStG,Bewertung unverzinslicher Forderungen

A schließt mit B am 01.01.2022 einen Darlehensvertrag über eine Summe von 100.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Das Darlehen ist unverzinslich und der Darlehensbetrag ist endfällig (in einer Summe am Laufzeitende zurückzuzahlen). 1. Liegt aufgrund dieser Unverzinslichkeit eine Schenkung vor? 2. Wenn ja, liegt auch eine Schenkung vor, wenn der Zinssatz 0,25 % bzw. 0,50 % beträgt? Am 10.01.2022 schenkt A seinen Darlehensanspruch an seinen Enkel E (A tritt die Forderung an E ab). 3. Mit welchem Wert ist das Darlehen in der Schenkungsteuererklärung anzugeben?
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