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Erbausschlagung gegen Abfindung,Veräußerungsgeschäft,Erwerb von Todes wegen

Die Mutter ist verstorben. Es existiert ein Berliner Testament nach dem der Ehemann Alleinerbe ist und die zwei ehelichen Kinder zunächst nichts erben. Das Vermögen besteht aus 3 Grundstücken, (Wert je Euro 500.000,00), einem GmbH Anteil Wert da Verluste ca. Euro 50.000, und Barvermögen ca. Euro 400.000. Der Vater würde auf sein Erbe verzichten wenn er das Barvermögen und ein lebenslanges Wohnrecht in einem der Grundstücke in dem er bereits wohnt erhält (Erbverzicht gegen Abfindung). Ist es richtig, dass einkommensteuerlich dann die Fußstapfentheorie gilt, sich also keine Auswirkungen ergeben? Aber die Abfindung unterliegt der Schenkungssteuer? Welcher Freibetrag und welche Steuerklasse gelten dann für den Erwerb des Vaters (Ehefrau Ehemann oder Kinder Vater)? Der Freibetrags des Vaters zu seinen Kindern wird nicht angegriffen und steht für Schenkungen /weitere Erbfälle zur Verfügung?
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