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Verschonungsabschlag,Abzugsbetrag,Anteil an einer PartG

In einer Partnerschaftsgesellschaft sind mehrere Anwälte Gesellschafter. Wird die Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag 85 % oder 100 %) gewährt, wenn ein Gesellschafter mit einem Anteil von 54 % dem anderen einen Anteil der PartG von z.B. 4 % mit einem angenommenen Wert von 111.000 € per Schenkung überträgt, so dass ihm 50 % verbleiben? Gilt dann auch zusätzlich noch der Abzugsbetrag in Höhe von 150.000 € des § 13a Abs. 2 ErbStG?
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