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Einbringung,Grundstück,Kommanditgesellschaft

Der Mandant M ist mit F im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratet, hat eine Tochter T und Enkeltochter ET. M hat im Alleineigentum das Mietwohngrundstück. M vereinbart mit F Gütertrennung und überträgt als Anrechnung auf Zugewinnausgleichsforderung den 1/2-Anteil am Mietwohngrundstück. Noch am selben Tag gründen M und F eine KG (zu je 1/2 Gesellschaftsanteil), die notariell beurkundet wird. Sodann erfolgt die quotenwahrende Einbringung des Mietwohngrundstücks in die KG. Die KG ist zum Zeitpunkt der Einbringung noch nicht ins HR eingetragen. Ergeben sich schenkungsteuerliche Folgen daraus, dass F, obwohl noch nicht ins Grundbuch als 1/2-Eigentümerin des Mietwohngrundstücks eingetragen, gleichwohl ihren Eigentumsanteil in die KG einbringt? Oder soll abgewartet werden, bis die Grundbucheintragung erfolgt und die KG ins HR eingetragen wird?
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