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§ 14 Abs. 3 BewG,Sukzessivnießbrauch,§ 6 BewG

Unsere Mandantin möchte ein Zweifamilienhaus auf ihre Tochter übertragen, welches derzeit wie folgt genutzt wird: EG: Vater und Mutter OG: Großeltern Das Obergeschoss ist mit einem lebenslangen Wohnrecht zugunsten der Großeltern belastet, welches auf der seinerzeitigen Übertragung des Objekts der Großeltern auf die Mutter beruht. Es ist beabsichtigt, dass sich die Mutter bei der Übertragung auf die Tochter sowohl für das EG als auch das OG ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lässt. Bezüglich des OG stellt sich für uns die Frage, ob der rechnerische Kapitalwert des Nießbrauchsrechts bereits im Zuge der Übertragung auf die Tochter als Leistungsauflage mindernd zu berücksichtigen ist, oder ob die Verpflichtung dem Grunde nach erst mit dem Tod der Großeltern „entsteht“ und ggf. dann eine Korrektur der Schenkungsteuerveranlagung zu erfolgen hat.
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